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IRIS Spezial: Die rechtliche Zuständigkeit für Rundfunkveranstalter in Europa (2002)
Themenbereiche: * Die Definition des Begriffs "Rundfunkveranstalter" vor dem Hintergrund der sich weiterentwickelnden wirtschaftlichen und technologischen Praxis* Die Unsicherheit bei der konzeptionellen Definition verschiedener Schlüsselbegriffe wie "redaktionelle Verantwortung/Kontrolle", sei es allgemein oder in Verbindung mit neuen Programmkonzepten und neuen Technologien, der Ausdruck "wesentlicher Teil der Beschäftigten u.a.* Der Einfluss von Bestimmungen und Regelungen, die für andere Formen von Kommunikationsdiensten gelten* Mängel bei der Regelung von Streitfällen bzgl. der RechtszuständigkeitGeographische Abdeckung:* Europa als Anwendungsgebiete des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen und der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen"
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