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IRIS plus 2010-5: Neue Dienste und der Schutz der Rundfunkveranstalter im Urheberrecht (2010)
Brandaktuelle Themen aus verschiedenen BlickwinkelnDurch rechtliche, wirtschaftliche oder technologische Entwicklungen im audiovisuellen Sektor entstehen Themenkomplexe, die einen akuten Informationsbedarf aufwerfen. Diese Themen zu erkennen und den dazugehörigen rechtlichen Hintergrund zu liefern, das ist das Ziel von IRIS plus. Dazu bietet Ihnen IRIS plus eine Kombination aus einem Leitbeitrag, einer Zusammenstellung von Einzelberichterstattungen sowie ein Zoom-Kapitel mit Übersichtstabellen, aktuellen Marktdaten oder anderen praktischen Informationen. Dadurch erhalten Sie das notwendige Wissen, um den aktuellen Diskussionen im und über den audiovisuellen Sektor zu folgen.
LEITBEITRAG
Der rechtliche Schutz der Rundfunkunternehmen
Herausforderungen durch neue Dienste
Digitalisierung und Konvergenz haben die Verbreitung und den Konsum von Sendeinhalten vereinfacht und beschleunigt. Neben dem Zuwachs legaler Angebote hat auch die Piraterie von der zunehmenden Effizienz der neuen Technologien "profitiert". Vielleicht deutlicher als zuvor wird die Problematik des Schutzes der Sendesignale hervorgehoben von den inzwischen stark intensivierte eigene Aktivität der Sendeunternehmen im Internet: Liveausstrahlung von Programmen über diesen Verbreitungsweg (Web- und Simulcasting) sowie die Verfügbarmachung von demnächst zur Ausstrahlung vorgesehenen oder bereits ausgestrahlten audiovisuellen Inhalten zum Zwecke des individuellen, orts- und zeitsouveränen Zugriffs durch den Nutzer.
All dies wirft vermehrt die Frage auf, ob der den Rundfunkunternehmen zuerkannte Schutz ausreicht. Ist der bestehende Rechtsrahmen geeignet, die mit dem technologischen Fortschritt und der Einführung neuer Geschäftsmodelle einhergehenden Herausforderungen aufzunehmen?
Kapitelfolge des Leitbeitrags:
I. Einleitung
II. Neue Angebote an audiovisuellen Sendeinhalten und der Schutz der Sendeunternehmen
III. Aktuelle rechtspolitische Diskussion auf internationaler Ebene
IV. Fazit und Ausblick
BERICHTERSTATTUNG
Verschiedene Ziele und Schutzrichtungen des Urheberrechts
Dieser zweite Teil veranschaulichen, wie schwierig eine europa- oder gar weltweite Einigung über den Schutz der Rechte von Rundfunkveranstaltern zu erzielen ist. Und es wird auch deutlich, dass man schon sehr lange und erfolglos eine Einigung anstrebt.
Nationale Gesetzgeber versuchen unterdessen, den urheberrechtlichen Schutz für Online-Dienste zu stärken. Das nützt selbstverständlich auch den
Rundfunkveranstaltern, die solche Dienste anbieten.
- Völkerrechtliche Verträge
- Nationale Gesetzgebung
- Einzelfallentscheidungen
ZOOM
Relevantes internationales und europäisches Recht
- Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen
- Schutz der Sendeunternehmen als Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten im Kontext der Verbreitung audiovisueller Medieninhalte
- Ergänzender Schutz (nicht urheberrechtlicher Art) bzw. Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte
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