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IRIS plus 2012-2 - Die Lebensdauer des Urheberrechts an audiovisuellen Werken (2012)
Dem Urheberrecht kommt in der Film- und Fernsehbranche herausragende Bedeutung zu. Es ist das rechtliche Fundament der Entgeltung aller kreativen Leistungen, die in audiovisuelle Produktionen einfließen und somit die Basis für Vergütungsansprüche dieser Beiträge. Die meisten Ansprüche bestehen über den Tod der Inhaber solcher Urheber- und verwandter Rechte hinaus und können vererbt werden. Aber anders als bei materiellen Vermögenswerten, erlöschen geistige Eigentumsrechte nach einer gewissen Zeit, das audiovisuelle Werk wird 'gemeinfrei' und kann lizenzfrei von jedermann genutzt und auch online angeboten werden.Diese IRIS plus untersucht für die verschiedenen relevanten Fallkonstellationen die Frage, wann jeweils der Urheberrechtschutz für Filme und audiovisuelle Werke ausläuft - und zwar für zwei der wirtschaftlich wichtigsten Weltmärkte für audiovisuelle Produkte: Europa und die USA!
LEITBEITRAG
Die Bestimmung der Schutzdauer für Filme: Wann ist ein Film in Europa gemeinfrei?
Die Schutzdauer war eines der ersten Themen im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte, das auf europäischer Ebene harmonisiert wurde und darüber hinaus keinen Raum für nationale Abweichungen von der europäischen Norm lassen sollte. Der Grundsatz ist einfach und allgemein bekannt: Die Schutzdauer beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Der sprichwörtliche 'Teufel' bei der Berechung der Schutzdauer für ein konkretes Werk liegt aber in zum Teil komplexen Regelungsdetails, zu denen die folgende Inhaltsangabe Stichworte nennt.
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