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IRIS plus 2012-5 - Must-Carry: Renaissance oder Reformation? (2012)
Die ersten Must-Carry-Regelungen gehen auf die Zeit zurück, als der Platz in analogen Rundfunknetzen knapp wurde und das Angebot durch die Einführung von Privatsendern schnell wuchs. Hauptgrund für die Einführung dieser Must-Carry-Regelungen war, den Zugang zu den öffentlichrechtlichen Rundfunksendern zu garantieren und eine vielfältige Programmauswahl zu sichern.Die Zeiten haben sich geändert und mit ihnen die Diskussion um Must-Carry-Regelungen. Diese Ausgabe der IRIS-plus gibt einen Einblick in die aktuelle Ausprägung der Must-Carry-Verpflichtungen in verschiedenen europäischen Ländern sowie den in den USA.
LEITBEITRAG
Must-Carry-Regulierung: Muss oder Last?
Nico van Eijk und Bart van der Sloot, Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Der Leitbeitrag gibt einen Überblick über die Regulierung und die Rechtsprechung zu Must-Carry auf europäischer Ebene. Aus diesem Blickwinkel wird beschrieben, ob und wie ausgewählte europäische Länder Must-Carry-Regelungen umgesetzt haben. Diese Länder sind Belgien - hier insbesondere Flandern - sowie Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Schweden und Großbritannien. Schließlich wird der europäische und nationale rechtliche Kontext mit den Regelungen verglichen, die in den Vereinigten Staaten gelten. Zum Schluss werden die Ergebnisse aus diesem Vergleich vorgestellt und einige Überlegungen zur Zukunft von Must-Carry angestellt.
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