Die wichtigste europäische Mediengesetzgebung - die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) - wurde kürzlich überarbeitet und trat im vergangenen Herbst in einer neuen Fassung in Kraft. Diese neue AVMD-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine oder mehrere unabhängige nationale Regulierungsbehörden zu benennen, die den Rundfunk- und audiovisuellen Mediensektor in Europa beaufsichtigen. Sie müssen rechtlich von der Regierung getrennt und von ihren jeweiligen Regierungen und von jeder anderen öffentlichen oder privaten Stelle funktionell unabhängig sein. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle als Teil des Europarats in Straßburg verfolgt die europäische Mediengesetzgebung sehr aufmerksam und hat unter wissenschaftlicher Koordination ihrer Partnerinstitution, des Instituts für Informationsrecht (IViR) der Universität Amsterdam, diese eingehende Analyse der Bedeutung der neuen AVMD-Richtlinie für die europäischen Regulierungsbehörden veröffentlicht.
Zusammenfassung
1. Einleitung
1.1. Das Konzept unabhängiger Regulierung
1.2. Überblick über diese IRIS Spezial
2. Der Stellenwert unabhängiger Regulierung über den audiovisuellen Mediensektor - Europarat
2.1. Einleitung
2.2. Empfehlung des Ministerkomitees (2000) über die Unabhängigkeit und die Funktionen von Regulierungsbehörden
2.3. Erklärung des Ministerkomitees (2008) über die Unabhängigkeit und die Funktionen von Regulierungsbehörden
2.4. Empfehlung (2018) zu Medienpluralismus und Transparenz bei Medieneigentum
2.5. Europäisches Übereinkommen über grenzüberschreitendes Fernsehen
2.6. Operative Unterstützung und Kapazitätsaufbau mit Unterstützung des Europarates
2.7. Europäische Plattform der Regulierungsbehörden
2.8. Fazit
3. Die Entwicklung unabhängiger Regulierungsbehörden im audiovisuellen Mediensektor im Recht der Europäischen Union
3.1. Einleitung
3.2. Die kulturelle Zuständigkeit der Europäischen Union
3.3. Das Entstehen der Notwendigkeit unabhängiger Regulierungsbehörden im EU-Recht für audiovisuelle Medien
3.4. Artikel 30 der 2018 überarbeiteten AVMD-Richtlinie
3.5. Fazit
4. Die INDIREG-Studie und -Methodik
4.1. Einleitung
4.2. Die INDIREG-Studie
4.3. Die INDIREG-Methodik
4.4. Auswirkungen der INDIREG-Studie und -Methodik
4.5. Synchronisierung der INDIREG-Methodik mit Artikel 30 der überarbeiteten AVMD-Richtlinie
4.6. Fazit
5. BA – Bosnien und Herzegowina
5.1. Einleitung
5.2. Regulierungsbehörde für das Kommunikationswesen
5.3. Fazit
6. ES – Spanien
6.1. Einleitung
6.2. Die Nationale Markt- und Wettbewerbskommission
6.3. Fazit
7. HU - Ungarn
7.1. Einleitung
7.2. Die nationale Medien- und Infokommunikations-behörde (NMHH)
7.3. Fazit
8. IE – Irland
8.1. Einleitung
8.2. Irische Rundfunkbehörde
8.3. Fazit
9. IT – Italien
9.1. Einleitung
9.2. Behörde für Medien und Kommunikation und funktionelle Unabhängigkeit
9.3. Fazit
10. NL - Niederlande
10.1. Einleitung
10.2. Die niederländische Medienbehörde
10.3. Fazit
11. PL - Polen
11.1. Einleitung
11.2. Nationaler Rundfunkrat und Nationaler Medienrat
11.3. Fazit
12. SE - Schweden
12.1. Einleitung
12.2. Die schwedische Behörde für Presse und Rundfunk
12.3. Fazit
13. SI – Slowenien
13.1. Einleitung
13.2. Behörde für Kommunikationsnetze und -dienste
13.3. Fazit
14. Schlussfolgerungen
14.1. Einleitung
14.2. Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den normsetzenden Instrumenten des Europarates und Artikel 30 der überarbeiteten AVMD-Richtlinie
14.3. Ländererfahrungen im Vergleich
14.4. Ausblick
15. Anhang: Abkürzungen