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Die Gewährleistung einer hochwertigen Bildung - Empfehlung CM/Rec(2012)13 und Bergründungstext (2014)
In der aktuellen Bildungsdebatte wird wahrscheinlich neben „Arbeitsvermittlungsfähigkeit” kein Wort so häufg verwendet wie „Qualität”. Qualität an sich wird jedoch selten in Frage gestellt. Vielmehr wird Qualität als selbstverständlich betrachtet, und die Debatte konzentriert sich darauf, wie diese am besten zu erreichen ist. Der Europarat vertritt die Ansicht, dass die Frage, ob Bildung von hoher Qualität ist, an dem zu messen ist, was wir – öfentliche Stellen, Bildungsfachkräfte und die Öfentlichkeit – mit Bildung erreichen möchten. Die Empfehlung Rec/CM(2012)13 des Ministerkomitees über die Sicherstellung einer hochwertigen Bildung verbindet die Vorstellung von Qualität mit dem Zweck von Bildung: der Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt, der Vorbereitung auf ein Leben als aktive Bürger einer demokratischen Gesellschaft, der persönlichen Entwicklung, der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer breit gefächerten und modernen Wissensgrundlage. Die Empfehlung betrachtet die Sicherstellung einer hochwertigen Bildung als öfentliche Aufgabe, wobei die Bildung an den Bildungsstand und das Alter der Schüler/Studenten anzupassen ist; sie unterscheidet zwischen der Qualität einzelner Schulen oder akademischer Bildungsinstitutionen und der Qualität des Bildungssystems, und sie unterstreicht, dass auf Systemebene die soziale Integration ein unverzichtbarer Teil von Qualität sein muss. Wenn ein Bildungssystem nur aus ein paar Eliteschulen und akademischen Eliteinstitutionen besteht und somit nicht allen Schülern und Studierenden angemessene Chancen bietet, kann es nicht als qualitativ hochwertig betrachtet werden.
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