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IRIS Spezial - Auf die Plätze, fertig ... los?Die Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste (2009)
Wenn man die Umsetzung einer EG-Richtlinie mit einem Wettbewerb vergliche, so wäre es einer zwischen nationalen Gesetzgebern um das beste nationale Recht. Welches Recht am "besten" ist, könnte an vielerlei Maßstäben gemessen werden, etwa an den Interessen des Gesetzgebers, der Regelungsadressaten, der Schutzobjekte, der Gesellschaft oder, und im EG-Kontext vielleicht sogar an erster Stellen, am Nutzen für den EG-Binnenmarkt. Die unterschiedlichen Interessen sind aber nur ein Aspekt dieser Publikation. Darüber hinaus geht es um die Mittel der Richtlinienumsetzung, also um Auswahl und Charakteristika der gewählten Regelungsmodelle sowie um die konkreten Schritte zur Umsetzung und einer späteren Ergebniskontrolle. Auch diese Aspekte entscheiden über die Qualität des jeweiligen nationalen Rechts.Ein besseres Verständnis der Richtlinienziele: Zu schützende InteressenDie Erwägungsgründe der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste nennt zahlreiche Interessen, denen sie mit dem vorgegebenen gemeinschaftsrechtlichen Rahmen dienen möchte. Gleich im ersten Erwägungsgrund führt sie die Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für die europäische Unternehmen und Dienste im Bereich der Informationstechnologien und der Medien sowie das Interesse (der Allgemeinheit) an der kulturellen und sprachlichen Vielfalt an. Andere Erwägungsgründe nehmen Bezug auf die Situation kleiner und mittlerer Betriebe oder unterstreichen das Interesse der Allgemeinheit am Recht auf Information, an Medienpluralismus, Jugendschutz und Verbraucherschutz sowie an der Förderung von Bewusstseinsbildung und Medienkompetenz. Diese Interessen werden im Kontext der allgemeinen Digitalisierung gesehen, aus der einerseits neue Dienstleistungsangebote entstanden sind und weiterhin erstehen, sich aber andererseits auch die Notwendigkeit der Revision bestehender Regulierung ergibt. Diese IRIS Spezial enthält zahlreiche Informationen darüber wie nationale Lösungen den unterschiedlichen Interessen Rechnung tragen und zwar insbesondere bei der Regulierung von nicht-linearen Diensten sowie in Bereichen, für die nationale Vorschriften künftig gelockert werden können.
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