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IRIS plus 2012-6 - Jugendschutz bei audiovisuellen Abrufinhalten (2012)
Das Tempo, mit dem audiovisuelle Abrufdienste gegenüber klassischen linearen Medien an Nutzern gewinnen, ist bemerkenswert. Aber in noch größerem Maße gewinnt das Thema Jugendmedienschutz an Bedeutung, da das rasant steigende Angebot an Abrufdiensten überproportional von den jüngeren und jüngsten Zuschauergruppen genutzt wird. Prinzipiell gilt für den Jugendschutz das Prinzip der zwischen Erziehungsberechtigten und Gesetzgeber geteilten Verantwortung, aber erstere zeigen sich in zunehmendem Maße durch diese Verantwortung überfordert. Damit fällt dem Gesetzgeber beim Jugendmedienschutz eine besonders bedeutende Rolle zu. Diese IRIS plus untersucht den Status quo des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf audiovisuelle Abrufdienste, und zwar sowohl die unionsrechtlichen Bestimmungen als auch die Grundlagen und konkreten Regelungen verschiedener nationaler Jugendschutzsysteme.
LEITBEITRAG
Der Schutz Minderjähriger bei neuen (nicht-linearen) Medien
Europarechtliche Vorgaben und nationale Umsetzung sowie Anwendung
In welchem Umfang das EU Recht und das ihrer Mitgliedstaaten bereits heute Schutzregelungen für minderjährige Nutzer audiovisueller Abrufdienste enthält, wie diese zu verstehen sind, wie sie gegebenenfalls angewendet bzw. durchgesetzt werden, diese Fragen sind Gegenstand des Leitbeitrags. Abschließend erfolgt eine vorsichtige Einschätzung des erreichten Stands im Schutz von Kindern und Jugendlichen bei neuen, audiovisuellen Abrufdiensten, die in der Perspektive auch das sogenannte vernetzte Fernsehen einbezieht.
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