Iris plus Kollektion: Medienregulierung im Publikumsinteresse (2006)
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Im Zentrum dieser IRIS Spezial, Pfl ichten der Rundfunkveranstalter zur Investition in die Produktion von Kinofi lmen, steht das Thema, welche Förderungsleistungen die Fernsehbranche für den Kinofilm zu erbringen verpflichtet ist und woraus sich diese Verpflichtungen ergeben. Die juristische Frage nach den Investitionsverpflichtungen bekommt auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Mitfinanzierung des Kinofilms durch die Fernsehbranche ein besonderes Gewicht: Schon die direkten Investitionen der Rundfunkveranstalter liegen in einigen großen europäischen Ländern zwischen 20 und 30% der Filmproduktionsbudgets. Zu diesem direkten Engagement sind die indirekten Leistungen, insbesondere die Beiträge der Rundfunkveranstalter zu den Budgets der Fördereinrichtungen hinzuzurechnen. Sie summieren sich für ganz Europa zu etwa einem Drittel der Fördereinrichtungsbudgets. Die Europäische Audiovisuelle Informationsstelle hat die Schlüsselfragen zu diesem Investitionsengagement (staatlich verordnete und freiwillige Leistungen, direkte Investition und indirekte Förderung, Unterschied zwischen öffentlichrechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern, eventuelle Gegenleistungen, wirtschaftliche Eckdaten) der Rundfunkveranstalter untersucht. Die Schlüsselfragen wurden 40 Experten in den 36 Mitgliedstaaten der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle vorgelegt. Antworten aus 34 Ländern sind in diese Studie eingeflossen. Sie macht deutlich, dass Kinofilmförderung durch das Fernsehen ein ebenso komplexes wie aktuelles Thema bleibt. Der Grund hierfür liegt hauptsächlich in den ausgesprochen vielgestaltigen Möglichkeiten der Zusammenstellung sowohl einfacher als auch komplexer Fördersysteme. Der rechtliche Rahmen wird mangels Harmonisierung auf europäischer Ebene durch nationales Recht vorgegeben und ist dementsprechend von Land zu Land sehr unterschiedlich. Das Herzstück dieser Studie stellen somit die Einzelberichte zu 25 Ländern, die Dank der Mitarbeit des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) und des Expertenteams zusammengetragen werden konnten. Eine rechtsvergleichende Analyse des Gesamtbildes und ein Ausblick auf die wirtschaftliche Dimension vervollständigen das Bild und geben einen hervorragenden Überblick.
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