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IRIS plus 2014-1 - Die neue Kinomitteilung (2014)
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In unserer Zeit von Facebook, WikiLeaks und Whistleblowern könnte man meinen, keine Informationen seien mehr heilig. Und doch besagt das Gesetz das Gegenteil. Wenn auch viele unserer personenbezogenen Daten (Kontaktdaten, private Fotos usw.) möglicherweise bewusst (oder schlimmer - unbeabsichtigt) online verfügbar gemacht wurden, greifen doch nach wie vor rechtliche Grundstrukturen, die unser ultimatives Recht auf Privatsphäre definieren und schützen. Diese IRIS plus untersucht dieses Recht im gegenwärtigen Kontext der Internet-Enthüllungen...
Eine Studie zur Privatsphäre in der heutigen vernetzten Welt, in der das „Recht auf Wissen" mit Datenschutzbelangen kollidiert...
LEITBEITRAG
Das Urheberrecht und der Schutz personenbezogener Daten
Intermediäre im Spannungsfeld zweier Rechtsgebiete
Der Leitbeitrag untersucht das „Spannungsverhältnis" zwischen Urheberrecht und Datenschutz. Der Konflikt zwischen diesen beiden Rechtsgebieten entsteht, wenn ein Rechteinhaber versucht, Auskünfte über die Identität derjenigen zu erlangen, die zum Beispiel sein Werk raubkopieren. Dem gegenüber steht der Datenschutz, das Recht des Einzelnen, seine Privatsphäre zu wahren und somit vor einer solchen Verfolgung „verborgen" zu bleiben. Der Beitrag untersucht diesen rechtlichen Konflikt mit Verweis auf die unterschiedlichen Rechtstexte und betrachtet die verschiedenen Lösungen, die auf nationaler Ebene gefunden wurden.
Kapitelfolge des Leitbeitrags:
I. Einleitung
II. Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene
1. Grundrechtliche Aspekte
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
III. Konkret auftretende Konfliktfelder
1. Recht auf Auskunft gegen den Verletzer
2. Recht auf Auskunft gegen Intermediäre
3. Verhältnismäßigkeit der nationalen Auskunftsansprüche
4. Pflicht der Intermediäre zur Einrichtung von Filtersystemen
5. Internetzugangsperren – nationale Ausgestaltungen
6. Problematik bei entgeltlicher Nutzung
IV. Fazit
BERICHTERSTATTUNG
Jüngste geltende Rechtsprechung
Der Abschnitt Berichterstattung dieses neuen Berichts bringt Beispiele jüngster geltender nationaler Rechtsprechung, in der sich Fragen von Urheberrecht, Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz in den europäischen Gerichtshöfen gegenüber standen.
ZOOM
Der Patriot Act und der Vierte Verfassungszusatz
Wie die amerikanische Regierung insgeheim ihre Befugnisse zur Sammlung persönlicher Daten ihrer Bürger ausweitet
Das abschließende Zoom-Kapitel zeichnet die Hintergründe des Patriot Act von 2001 nach, der im Zuge der Anschläge vom 9. September der US-Regierung noch weiter reichende Befugnisse einräumt, unterschiedslos personenbezogene Daten ihrer Bürger zu sammeln und zu speichern. Diesem Gesetz steht der Vierte Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten gegenüber, der die amerikanischen Staatsbürger vor „willkürlicher Durchsuchung, Festnahme und Beschlagnahme" schützen soll. Eine hilfreiche und knappe Darstellung zum Whistleblower Edward Snowden, zur NSA und zum nun berühmten (und berüchtigten) Programm PRISM...
Kapitelfolge dieses Zoomartikels:
I. Einleitung
II. Die rechtlichen Einschränkungen der US-Regierung bei der Sammlung von Daten
III. Das Ausmaß der Datensammlung
IV. Die rechtlichen Begründungen der Regierung ihre Geheimprogramme
V. Regierung räumt Kompetenzüberschreitung ein
VI. Fazit
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